Identifizierung von Energiesparpotentialen für Unternehmen
Der effiziente Umgang mit Strom und Wärme hat sich noch nie so schnell ausgezahlt wie gegenwärtig. Unternehmen, denen es gelingt, möglichst viel Energie zu sparen, verschaffen sich damit Kosten- und Wettbewerbsvorteile.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und die KfW haben daher gemeinsam die Initiative „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ gestartet. Ziel ist es, in kleinen und mittleren Unternehmen Informationsdefizite über Energiesparmöglichkeiten abzubauen und Investitionen zur Energieoptimierung zu ermöglichen. Der Sonderfonds besteht aus zwei Förderbausteinen:
Einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten für eine Energieeffizienzberatung (d.h. geschenktes Geld vom Staat) und einem zinsgünstigen Investitionskredit für Energiesparmaßnahmen.
WER UND WAS WIRD GEFÖRDERT?
Förderbaustein Energieeffizienzberatung
Der Sonderfonds Energieeffizienz bietet Unternehmen die Finanzierung einer fachkundigen, unabhängigen Energieberatung, die in konkrete Vorschläge für wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzmaßnahmen mündet. Energetische Schwachstellen im Unternehmen werden analysiert und Möglichkeiten für energie- und kosteneinsparende Verbesserungen aufgezeigt. Für die Energieeffizienzberatung erhalten Unternehmen von der KfW Zuschüsse von bis zu 80 % der Beratungskosten (siehe Bild unten), finanziert aus Mitteln des BMWi. Die Beratung besteht aus zwei unabhängig voneinander zu beantragenden Komponenten: einer Initialberatung und einer Detailberatung. Im Rahmen der ein- bis zweitägigen Initialberatung haben Unternehmen die Chance, von einem Experten im Rahmen einer Vor-Ort-Besichtigung erste Hinweise auf mögliche Energieeinsparpotenziale zu erhalten. Sofern solche identifiziert wurden oder das Unternehmen von sich aus entsprechende Potenziale erwartet, kann im nächsten Schritt eine Detailberatung in Anspruch genommen werden. Hier werden einzelne (Produktions-)Bereiche genauer analysiert und konkrete Maßnahmen, einschließlich betriebswirtschaftlicher Bewertung, entwickelt. Erste Ansprechpartner für Unternehmen sind die Regionalpartner, über die auch immer die Antragstellung erfolgt. Nähere Informationen sowie eine Liste der Regionalpartner erhalten Sie unter www.energieeffizienz-beratung.de. Regionalpartner im HSK ist die Wirtschaftsförderung. www.wirtschaftsfoerderung-hsk.de.
Förderbaustein Investitionskredit
Mit dem Investitionskredit im Rahmen des ERP-Energieeffizienzprogramms können kleine und mittlere Unternehmen Investitionen zur Energieeinsparung zinsgünstig finanzieren. Gefördert werden alle Investitionen in Deutschland, die wesentliche Energieeinspareffekte erzielen, d. h. die Investitionen müssen zu einer Energieeinsparung von mindestens 20 % bei Ersatzinvestitionen bzw. 15 % bei Neuinvestitionen führen. Dieser Nachweis kann etwa im Rahmen der Energieeffizienzberatung durch den Energieberater erfolgen. Förderfähig sind Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs, z. B. in den Bereichen Haus- und Energietechnik, Gebäude hülle, Maschinenpark, Prozesswärme, Prozesskälte, Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung, Mess-, Regel- und Steuerungstechnik, Informations- und Kommunikationstechnik. Gefördert wird auch die Sanierung eines Gebäudes auf das Neubauniveau nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. der Bau eines Gebäudes, wenn das Neubauniveau nach EnEV um mindestens 30 % unterschritten wird.
Beide Bausteine können unabhängig voneinander beantragt werden. Sinnvollerweise sollte aber eine Energieeffizienzberatung der Investitionsentscheidung vorangehen.
Quelle: www.kfw-foerderbank.de
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