Die Ausstellung eines Energieausweises wird bei Neubau eines Gebäudes zur Pflicht, damit soll zukünftig das energieeffiziente Bauen gefordert und gefördert werden. Bei Verkauf oder Neuvermietung einer Immobilie zeigt der auch hier verpflichtende Energieausweis die möglichen energetischen Schwachstellen dieser Immobilie auf und dadurch wird vermutlich ein zusätzliches wichtiges Instrument zur Wertermittlung entstehen. Es ist möglich den Energieausweis auf Basis des Energiebedarfs auszustellen und für größere Wohngebäude soll zusätzlich ein verbrauchsbasierter Energieausweis denkbar sein.
Doch vorerst muss abgewartet werden, wann die EnEV 2006 nun wirklich in Kraft treten kann. Der übliche Ablauf über Referentenentwurf, Anhörung der Länder und Verbände, Kabinettsbeschluss, Zustimmung durch den Bundesrat bis zum Inkrafttreten der EnEV könnte bestenfalls, wenn er ohne Verzögerungen läuft, im Juli 2006 erfolgreich sein. Dabei müssen aber schon allein die bisher beteiligten Ministerien in gleicher Form erhalten bleiben und ebenso ihre Zuständigkeiten in dieser Sache. Bei Verzögerungen durch die Regierungsbildung kann möglicherweise sogar erst im Herbst 2006 mit der EnEV gerechnet werden.
Nach Inkrafttreten der EnEV wird für den Anfang noch mit Übergangsreglungen gerechnet um Energieausweise schrittweise einzuführen. Damit soll es leichter möglich werden sich mit den neuen Regelungen bekannt zu machen und ein allzu großer Ansturm auf die Energieausweise soll vermieden werden. In Deutschland müssen immerhin mehrere Millionen Gebäude energetisch beurteilt werden. Doch wer darf eigentlich solche Energieausweise ausstellen und gibt es dafür überhaupt genügend qualifiziertes Personal? Diesen Fragen werden wir demnächst in einem weiteren Artikel nachgehen.
Einen ausführlichen Artikel zum neuen Zeitplan für den Energieausweis finden Sie in Oktoberausgabe der neuen Fachzeitschrift "Gebäude-Energieberater".
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